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Anleger-ABC: Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – was hat es damit auf sich?

Eva-Maria Braschler
Bild: Adobe Stock: Alexander Limbach

Steuern kennst du von überall.
Sei es die Lohnsteuer, die Mehrwertsteuer oder die Kfz-Steuer. Aber auch auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällt eine Steuer an – die Abgeltungssteuer.

Wo liegt der aktuelle Steuersatz, welche Möglichkeiten gibt es die persönliche Steuerbelastung zu senken und was gilt es sonst noch zu beachten? All das erfährst du jetzt …

Wo liegt der aktuelle Steuersatz?

Die heutige Abgeltungssteuer gibt es seit Januar 2009 und beträgt 25 %. Der einheitliche Steuersatz wurde damals festgelegt, um Kapitalflucht aus Deutschland zu verhindern und einen Anreiz zu schaffen, Erträge in dem Land zu versteuern, in dem der bzw. die Steuerpflichtige seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz hat. Neben der Abgeltungssteuer fällt auf Kapitalerträge zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie ggf. die Kirchensteuer in Höhe von 8 % an. Daraus ergibt sich eine maximale Steuerbelastung von 27,82 %.

 

Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungssteuer betroffen?

Von der Abgeltungssteuer erfasst werden eine Vielzahl von Erträgen: Zinsen, egal ob vom Sparkonto bei der Bank oder aus Anleihen, Kursgewinne jeglicher Art oder auch Dividendenerträge.

 

Wie wird die Abgeltungssteuer abgeführt?

Die Abwicklung der Steuer ist denkbar einfach gelöst. Wie bei der Mehrwertsteuer, bei der der bzw. die Händler:in die Abführung der Steuer übernimmt, verhält es sich auch bei der Abgeltungssteuer. Ohne dass die bzw. der Anlegende tätig werden muss, behält die Bank bei einem Kapitalertrag automatisch den Steueranteil ein.

 

Was bringt ein Freistellungsauftrag?

Wichtig zu wissen: Jede:r Sparende in Deutschland kann bis zu 801 € an Kapitalerträgen steuerfrei pro Jahr erzielen. Erst darüber greift die Abgeltungsteuer. Dazu muss im Vorhinein ein sogenannter Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht werden, sodass diese auf die Besteuerung verzichtet. Dieser kann auch über verschiedene Institute verteilt werden. Eheleute verfügen über den doppelten Betrag und können bis zu 1.602 € steuerfrei einnehmen.

Übrigens: Der Freibetrag steigt ab 2023 auf 1000 € bzw. 2000 € an.

 

Was passiert bei Verlusten aus Kapitalanlagen?

Eine weitere Besonderheit ist die Verlustverrechnung. Hat ein:e Anleger:in beispielsweise einen Kursgewinn von 1.000€ auf den Verkauf einer Aktie erzielt und erleidet anschließend einen Verlust von 1.000 €, bekommt er bzw. sie automatisch die Abgeltungssteuer aus dem ersten Geschäft erstattet. Falls am Ende vom Steuerjahr mehr Verluste als Gewinne erzielt wurden, können diese im sogenannten Verlusttopf in die folgenden Jahre übertragen werden und mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung gilt allerdings nur innerhalb der Kurserfolge/-verluste. Eine Verrechnung von Kursverlusten mit Erträgen aus Dividenden ist daher nicht möglich.

PS: Wenn du zu Dividenden noch Fragen offen hast, haben wir dir auch hierzu einen Artikel bereit.

 

 

Tipp: Prüfe die Höhe deiner Kapitalerträge
und stelle einen Freistellungsauftrag,
um Abgeltungssteuer zu sparen.

Eva-Maria Braschler

Referentin Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

Referentin Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

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