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Auf hellem Untergrund zeigen Holzklötze den Übergang vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 an, wobei durch Drehen des letzten Klötzes die Zahl 2 in 3 geändert wird.
Bild: Adobe Stock: Thaut Images
WohnenmeinGeld4 min.

Mieten, kaufen, wohnen: Das ändert sich 2023 …

Eva-Maria Braschler

Alle Jahre wieder treten zum 1. Januar zahlreiche Änderungen in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen in Sachen Wohnen haben wir hier für dich zusammengefasst – damit du sowohl als Mieter:in als auch als Eigentümer:in bestens informiert bist.

Eine weiße Hand in einem Kreis signalisiert Stopp über einem steigenden Balkendiagramm mit einem Symbol für eine elektrische Heizung und einen Stecker, was auf einen steigenden Energieverbrauch oder steigende Kosten hinweist, auf einem roten Hintergrund.
Bild: Eigene Darstellung (Grafikelemente: Canva)

Strom- und Gaspreisbremse

  • Ab Anfang März 2023 bis 30. April 2024 soll eine Preisbremse greifen. Verbraucher:innen bekommen für 80 % ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro kWh garantiert, für Fernwärme 9,5 Cent. Für die restlichen 20 % gilt der (höhere) Vertragspreis.
    Die Vergünstigungen sollen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten.
  • Für Unternehmen mit höherem Verbrauch gelten gesonderte Regelungen (u. a. Preisdeckelung für 70 % des Vorjahresverbauchs)
  • Analog zur Gaspreisbremse erfolgt die Umsetzung einer Strompreisbremse. Für Privatverbraucher:innen sowie für klein- und mittelständische Unternehmen (Stromverbrauch < 30.000 kWh pro Jahr) ist ein Strompreis von 40 Cent pro kWh vorgesehen.
Eine weiße Abschlusskappe sitzt über einem weißen Geldbeutel mit einem Euro-Symbol, alles auf rotem Hintergrund.
Bild: Eigene Darstellung (Grafikelemente: Canva)

Energiepauschale für Studierende und Fachschüler:innen

  • Angesichts der Preissteigerungen erhalten Studierende und Fachschüler:innen einmalig eine Energiepauschale in Höhe von 200 €.
Weißer Umriss eines Hauses auf rotem Hintergrund mit einer großen transparenten Blase mit der Aufschrift „CO₂“ und einer gebogenen Linie darin, die Kohlendioxid in Häusern oder Bedenken hinsichtlich der Luftqualität in Innenräumen symbolisiert.
Bild: Eigene Darstellung (Grafikelemente: Canva)

Entlastung für Mieter:innen bei der CO2-Abgabe

  • Um den klimaschädlichen CO2-Ausstoß beim Heizen mit Öl oder Erdgas zu reduzieren, müssen Mieter:innen eine Abgabe zahlen. Fortan müssen Vermieter:innen sich an der Klimaabgabe ihrer Mieter:innen beteiligen.
  • Hinsichtlich der Aufteilung der CO2-Abgabe existiert ein Stufenmodell zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen.
  • Es gilt: Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto mehr müssen Vermieter:innen übernehmen.
Der weiße Umriss eines Hauses auf rotem Hintergrund zeigt eine Hand, die nach Euro-Banknoten greift. Dies symbolisiert eine finanzielle Transaktion oder Zahlung im Zusammenhang mit Immobilien oder Wohnraum.
Bild: Eigene Darstellung (Grafikelemente: Canva)

Wohngeld

  • Ab sofort werden mehr Haushalte (insgesamt rund 2 Mio.) mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet.
  • Auch erhalten die berechtigten Haushalte durchschnittlich 190 Euro mehr pro Monat (insgesamt rund 370 Euro pro Monat).

Hinweis: Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld haben.

Von welcher Entlastung profitierst du am meisten?
Verrate es uns.

Eva-Maria Braschler

Leitung Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

Leitung Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

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