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WohnenmeinGeld4 min.

Mieten, kaufen, wohnen: Das ändert sich 2023 …

Eva-Maria Braschler

Alle Jahre wieder treten zum 1. Januar zahlreiche Änderungen in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen in Sachen Wohnen haben wir hier für dich zusammengefasst – damit du sowohl als Mieter:in als auch als Eigentümer:in bestens informiert bist.

Bild: Eigene Darstellung (Grafikelemente: Canva)

Strom- und Gaspreisbremse

  • Ab Anfang März 2023 bis 30. April 2024 soll eine Preisbremse greifen. Verbraucher:innen bekommen für 80 % ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro kWh garantiert, für Fernwärme 9,5 Cent. Für die restlichen 20 % gilt der (höhere) Vertragspreis.
    Die Vergünstigungen sollen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten.
  • Für Unternehmen mit höherem Verbrauch gelten gesonderte Regelungen (u. a. Preisdeckelung für 70 % des Vorjahresverbauchs)
  • Analog zur Gaspreisbremse erfolgt die Umsetzung einer Strompreisbremse. Für Privatverbraucher:innen sowie für klein- und mittelständische Unternehmen (Stromverbrauch < 30.000 kWh pro Jahr) ist ein Strompreis von 40 Cent pro kWh vorgesehen.
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Energiepauschale für Studierende und Fachschüler:innen

  • Angesichts der Preissteigerungen erhalten Studierende und Fachschüler:innen einmalig eine Energiepauschale in Höhe von 200 €.
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Entlastung für Mieter:innen bei der CO2-Abgabe

  • Um den klimaschädlichen CO2-Ausstoß beim Heizen mit Öl oder Erdgas zu reduzieren, müssen Mieter:innen eine Abgabe zahlen. Fortan müssen Vermieter:innen sich an der Klimaabgabe ihrer Mieter:innen beteiligen.
  • Hinsichtlich der Aufteilung der CO2-Abgabe existiert ein Stufenmodell zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen.
  • Es gilt: Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto mehr müssen Vermieter:innen übernehmen.
Bild: Eigene Darstellung (Grafikelemente: Canva)

Wohngeld

  • Ab sofort werden mehr Haushalte (insgesamt rund 2 Mio.) mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet.
  • Auch erhalten die berechtigten Haushalte durchschnittlich 190 Euro mehr pro Monat (insgesamt rund 370 Euro pro Monat).

Hinweis: Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld haben.

Von welcher Entlastung profitierst du am meisten?
Verrate es uns.

Eva-Maria Braschler

Referentin Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

Referentin Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

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