
Ferienjob geplant? Darauf solltest du achten.
Das erste eigene Geld verdienen
Für viele Schülerinnen und Schüler sind Ferienjobs eine tolle Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern. Dabei bringt ein Ferienjob nicht nur zusätzliches Geld, sondern auch erste Einblicke in die Arbeitswelt. Bevor es losgeht, solltest du allerdings ein paar wichtige Infos kennen. Wir klären dich auf.

Wer darf überhaupt arbeiten?
Grundsätzlich sind Ferienjobs für Jugendliche ab 15 Jahren erlaubt. Mit Zustimmung der Eltern dürfen in bestimmten Fällen auch 14-Jährige einer leichten Beschäftigung nachgehen. Dabei gelten allerdings besondere gesetzliche Vorgaben, die Kinder und Jugendliche schützen sollen.
Arbeitszeit, Pausen & Arbeitsvertrag
Damit Schule und Erholung nicht zu kurz kommen, gelten für Ferienjobs klare Regeln. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gilt:
- Ferienjobs dürfen insgesamt höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr während der Schulferien ausgeübt werden.
- Die maximale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
- Gearbeitet werden darf grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr. Für Jugendliche ab 16 Jahren gelten in bestimmten Branchen – beispielsweise in der Gastronomie – Ausnahmen.
- Wer mehr als 4,5 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Ab mehr als 6 Stunden sind 60 Minuten Pause vorgeschrieben.
Mindestens genauso wichtig ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Darin sollten Arbeitszeiten, Aufgaben, Vergütung und die Dauer des Ferienjobs klar geregelt sein. So wissen beide Seiten genau, woran sie sind.
Lohn und Steuern: Das solltest du wissen
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Ferienjobs bleiben steuerfrei. Viele Ferienjobs werden als Minijob oder als kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Bei einem Minijob liegt die Verdienstgrenze für eine Steuer- bzw. Sozialversicherungsbefreiung derzeit bei 603 Euro pro Monat. Eine kurzfristige Beschäftigung ist zeitlich begrenzt und darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Hier fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Liegt der Lohn über der Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat, fällt zwar eine Lohnsteuer an. Diese kann jedoch mit der Steuererklärung zurückgeholt werden.
Auch der sogenannte Grundfreibetrag spielt eine Rolle. Dieser beträgt für das Jahr 2026 12.348 Euro pro Jahr. Erst wenn dein gesamtes Jahreseinkommen darüber liegt, können Steuern anfallen. Achtung: Hast du mehrere Ferienjobs gleichzeitig oder arbeitest zusätzlich regelmäßig neben der Schule, solltest du prüfen, ob du diese Grenze überschreitest.
Gut zu wissen: Ein Ferienjob hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Kindergeld. Dieses wird in der Regel mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt – unabhängig davon, ob du in den Ferien arbeitest.
Wohin mit dem ersten Gehalt?
Und dann ist das erste Gehalt auch schon da. Was nun? Damit du das Geld nicht völlig planlos ausgibst, lohnt es sich, schon vor dem Ferienjob zu überlegen, wofür du dein Geld verwenden möchtest. Vielleicht sparst du auf den Führerschein, ein neues Smartphone oder legst bereits Geld für dein Studium oder deine Ausbildung zurück. Ein konkretes Sparziel hilft dabei, motiviert zu bleiben und bewusster mit dem eigenen Geld umzugehen.

Wenn du dein Geld nicht sofort ausgeben möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten, es anzulegen. Sofern du minderjährig bist, musst du hierfür deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit ins Boot holen. Für kurzfristige Sparziele eignet sich beispielsweise das Geldmarktkonto. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kann sich auch mit einem ETF- oder Fondssparplan beschäftigen. Dafür bietet sich das neue Kinderdepot der Sparkasse an. Schon kleine monatliche Beträge können sich über viele Jahre durch den Zinseszinseffekt positiv entwickeln. Lass dich hierzu am besten von uns beraten.







