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Was versteht man eigentlich unter einer Zugewinngemeinschaft?

Eva-Maria Braschler

Als verheiratetes Paar ohne Ehevertrag lebt man automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung das Vermögen, welches im Laufe der Ehezeit hinzugewonnen wurde, zu gleichen Teilen auf die beiden Eheleute verteilt wird, sodass niemand am Ende mit leeren Händen dasteht. Aber was heißt das konkret?

Im Folgenden möchten wir auf ein paar wesentliche Punkte, die du über Zugewinngemeinschaften wissen solltest, eingehen:

Zugewinngemeinschaft bzw. Zugewinnausgleich

  • Mit Zugewinn ist prinzipiell der Zuwachs an Vermögen gemeint, der während der Ehe bei beiden Partnern entsteht.
  • Die Vermögen der Ehegatten vermischen sich prinzipiell nicht. Jeder behält sein eigenes vor und während der Ehe erworbenes Vermögen. Angenommen jemand bringt eine Immobilie mit in die Ehe, gehört diese durch die Eheschließung nicht automatisch auch dem bzw. der Ehepartner/in.
  • Erst im Falle einer Scheidung kommt es zum sogenannten Zugewinnausgleich. Kurzum: Hier wird ausgerechnet, wer welche Summe während der Ehe dazugewonnen hat. Wer mehr dazugewonnen hat, muss den anderen daran beteiligen.

Beispiel

Hinweise:

  • Wenn jemand mit Schulden eine Ehe schließt, hat er bzw. sie allerdings keinen negativen Anfangsbestand. Das Vermögen wird dann einfach gleich Null gesetzt.
  • Erbbesitze oder auch Schenkungen können übrigens aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden. Dann werden diese sogenannten privilegierten Vermögen dem Endbestand nicht zugerechnet und müssen folglich auch nicht ausgeglichen werden.

 

 

Solange die Ehe glücklich verläuft, spielt das Thema für die wenigsten Paare eine Rolle – allerdings solltest du wissen, was unter einer Zugewinngemeinschaft zu verstehen ist.

Denn wer für den Fall der Trennung nichts regelt (z. B. durch einen Ehevertrag, eine Scheidungsvereinbarung etc.), lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.

Eva-Maria Braschler

Referentin Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

Referentin Unternehmenskommunikation

eva-maria.braschler@kskwn.de

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